Für Veranstalter

Ausschreibung

Kunst und Kultur an besonderen Orten in Mittelhessen

Ausschreibung für den 33. Kultursommer Mittelhessen 2025
und 20. Junger Kultursommer Mittelhessen 2025

Ab sofort ist es möglich, sich für eine Förderung des Kultursommer Mittelhessen für das Jahr 2025 zu bewerben. Antragsschluss ist der 31. Oktober 2024. Das Festival wird von Mitte Juni bis 30. September 2025 in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Wetterau, Vogelsberg, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf stattfinden.

Die zu fördernden Veranstaltungen sollen zeigen, dass es in Mittelhessen nicht nur herausragende Kunst, sondern auch außergewöhnliche Spielstätten in einer bemerkenswerten Landschaft gibt, für die es sich lohnt, die Kreisgrenzen zu überschreiten oder von weither anzureisen.

Mit unserer Ausschreibung fordern wir die im Einzugsbereich des Kultursommers liegenden Kulturvereine, gemeinnützige Initiativen, Kommunen und Kulturämter auf, sich für Veranstaltungen mit professionellen Künstlerinnen und Künstler zu bewerben.

Die Sparten können Kleinkunst, Theater, Musik, Performance, bildende Kunst oder Literatur sein. Ein Zusammenspiel zwischen einzelnen Genres ist ausdrücklich erwünscht, Spartengrenzen übergreifende Projekte sowie Veranstaltungen, die von mehreren Institutionen gemeinsam durchgeführt werden, sind herzlich willkommen. Es dürfen auch gerne Kinder- und Jugendprojekte eingereicht werden.

Die Auswahl der Künstler ist nicht an die Region gebunden. Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die außerhalb der erwähnten sechs Landkreise stattfinden, Benefizveranstaltungen, Amateurveranstaltungen, ausschließlich theoretische Projekte (wie wissenschaftliche Tagungen oder Kolloquien) sowie interne Veranstaltungen von Vereinen und Mitgliederversammlungen, Jubiläen und Vorbereitungstreffen. Kostenpflichtige Kurse oder Lehrgänge werden ebenfalls nicht gefördert.

Das Antragsformular bekommt man auf unserer Website www.kultursommer-mittelhessen.de in der Rubrik „Für Veranstalter“ oder auf Anfrage beim Kultursommer Mittelhessen e.V., Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen, Tel. 0641 – 303 2999, E-Mail: office@kultursommer-mittelhessen.de

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Die Förderung

Der Kultursommer Mittelhessen e.V. wurde gegründet, um die regionale Kulturarbeit zu unterstützen. Er kann und soll nicht die gesamte Kultur Mittelhessens fördern -das ist nach wie vor Aufgabe der hiesigen Kommunen -sondern ein jährliches Kulturfestival in der Region, den „Kultursommer Mittelhessen“, organisieren und die beteiligten Veranstalter unterstützen.

Dabei ist jeder Antragsteller für die Durchführung seiner Veranstaltung und deren Bewerbung selbst verantwortlich, stellt sie aber unter das Motto „Kultursommer Mittelhessen“ und erfüllt die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen. Die ausgewählten Veranstaltungen und Projekte werden in einem zentralen Programmheft zusammengefasst und in der ganzen Region bekannt gemacht. Der Vorstand des Kultursommers legt für den jeweiligen Kultursommer einen Zeitraum fest und wählt ein bestimmtes Rahmenthema. Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im genannten Zeitraum und in der Region Mittelhessen (LK Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Vogelsberg, Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau) stattfinden.  Die Antragsteller müssen nicht in der Region Mittelhessen leben. Die Projekte sollen in exemplarischer Weise zu einer Kulturvermittlung in Mittelhessen beitragen. Mit den Veranstaltungen können sowohl spezifische Gruppen als auch große Interessentenkreise angesprochen werden.

Gefördert werden besonders Projekte, die sich im Prozess der künstlerischen Erarbeitung befinden und/oder sonst keine Chance zu Realisierung haben. Dies betrifft auch Veranstaltungen bzw. Gastspielangebote für Kommunen, in denen keine eigenen künstlerischen Projekte entwickelt werden können. Der Vorstand begrüßt es ausdrücklich

  • wenn sich mehrere kulturelle Gruppen zu einem gemeinsamen Projekt zusammenschließen
  • wenn einzelne Projekte an mehreren Orten Mittelhessens ausgeführt werden
  • wenn eszu künstlerischen Begegnungen auf verschieden Ebenen kommt.

Nicht gefördert werden ausschließlich theoretische Projekte wie wissenschaftliche Tagungen oder Kolloquien, sowie interne Veranstaltungen von Vereinen und Mitgliederversammlungen, Jubiläen und Vorbereitungstreffen, Veranstaltungen mit Amateuren sowie kostenpflichtige Kurse oder Lehrgänge. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. Der Projektantrag muss rechtzeitig auf den Formularen des Kultursommers eingereicht werden und eine genaue Beschreibung des Projekts sowie einen ausführlichen, genauen Kosten-und Finanzierungsplan enthalten.

Projekte, die den genannten Förderkriterien genügen, werden -sofern genügend Mittel vorhanden sind -in der Regel bis zu 33 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent der Projekt/Gastspielkosten gefördert. Die Veranstalterinnen und Veranstalter sollen für ihr Projekt auch andere öffentliche und private Förderer und Sponsoren gewinnen. Dafür kann die Bewilligung durch den Kultursommer, die die Bedeutung ihres Projekts unterstreicht, eine Hilfe sein. Projekte, die bereits mit Mitteln der Hessischen Landesregierung gefördert werden, dürfen für die Förderung durch den Kultursommer nicht berücksichtigt werden.

Wie ist der Ablauf?

Sie bewerben sich bis zum 31. Oktober des Vorjahres um eine Förderung Ihrer Veranstaltung mit diesem Formular beim Kultursommer Mittelhessen e.V.. Mitte November entscheidet eine Jury, ob diese Veranstaltung den Kultursommer-Kriterien entspricht und ob eine Förderung möglich ist. Sie bekommen auf jeden Fall bis Mitte Dezember einen schriftlichen Bescheid per Post.

Ist Ihre Veranstaltung in den Kultursommer aufgenommen worden, müssen Sie uns Rahmendaten, Texte und Bildmaterial zu Ihrere Veranstaltung zur Verfügung stellen. Wir erstellen damit unser Programmheft, Pressemitteilungen und Informieren für unsere Interessenten über unsere Homepage, den Newsletter, Facebook und Instagram. Für die Erfassung dieser Informationen senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu.

Nach der Veranstaltung, spätestens jedoch zum 31. Oktober des Veranstaltungsjahres müssen sie uns ein Endabrechnung Ihrer Veranstaltung inklusive Belege und Presseberichte zusenden. Hierin geben Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben an. Wir überweisen Ihnen den Förderbetrag nach Erhalt und Prüfung zeitnah. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrer Abrechnung und dem zugesagten Förderbetrag. Der zugesagt Förderbetrag ist die Maximalförderung. Geht aus Ihrer Endabrechnung hervor, dass ein geringeres Defizit haben, können wir Ihnen nur den geringeren Betrag überweisen.

Kultursommer Mittelhessen e.V.

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen

Tel.: 0641 30329-99

office@kultursommer-mittelhessen.de

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